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Das
Kraftwerk:
Die WWKW GmbH & Co. KG betreibt seit April 2009 ihr neu errichtetes Wasserkraftwerk zur
regenerativen Stromerzeugung bei Flusskilometer 61,87 an der
Wertach.
Die
Anlage wird
pro Jahr ca. 1.4
Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen.
Das
entspricht dem Jahresbedarf von fast 400 Haushalten und vermeidet
gegenüber herkömmlicher Stromerzeugung rund 800
Tonnen Kohlendioxid (CO2) und fast 1,6 Kilogramm Atommüll pro
Jahr.
Die
Wasserkraft ist eine stets erneuerbare, heimische, dezentral und
emissionsfrei erzeugte Energie und ist hinsichtlich des
Erntefaktors – das ist
das Verhältnis aus der für Bau und Betrieb
aufgewendeten
Energie zu erzeugter Energie - anderen Formen der regenerativen
Stromerzeugung deutlich überlegen wie nachfolgende Grafik zeigt.

Erntefaktor
nach Prof.E.Göde, Universität Stuttgart
Das Kraftwerk Ingenrieder Wehr bei Inbetriebnahme April 2009

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Voraussetzungen:
Für die Errichtung und den Betrieb der Wasserkraftanlage an
einem öffentlichen Gewässer muss eine Bewilligung zur
Gewässerbenutzung nach den einschlägigen Vorschriften
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes
(BayWG) erwirkt werden.
Diese Wasserrechtsverfahren sind in der Regel langwierig und mit
großem Aufwand verbunden, da vielfältige
Vorschriften einzuhalten und zahlreiche Träger
öffentlicher Belange dazu gehört werden
müssen. Zahlreiche Planungen müssen
durchgeführt und gemäß den teilweise
widersprechenden Einwendungen der Fachbehörden mehrmals
überarbeitet und angepasst werden.
Unter anderen ist auch eine
Umweltverträglichkeitsprüfung und ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan durch ein erfahrenes
Ingenieurbüro zu erstellen.
Da die Baumaßnahme Flächen im Auwald beansprucht
sind geeignete Ausgleichsflächen im Verhältnis 1:3 zu
erwerben und zugunsten des Freistaates Bayern rechtlich zu
sichern. Ein Drittel der Fläche ist
gemäß dem Landschaftspflegerischer
Begleitplan aufzuforsten.
Dazu wurde eine mit der unteren Naturschutzbehörde im
Landschaftspflegerischer Begleitplan abgestimmte Fläche von
3000 m² erworben.
Außerdem ist eine Baubewilligung und eine privatrechtliche
Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Wasserwirtschaftsamt Kempten, nötig.
Der Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu, Untere
Wasserrechtsbehörde, für die
Errichtung
einer Wasserkraftanlage am bestehenden Wertachwehr in
Fluss-km 61,870,FI.-Nrn. 2527/61, 2527/59 und 1844 der Gemarkung Pforzen
liegt seit 18.07.2006 vor.
Uhrzeit (MEZ)
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